Abrechnung
Privat Versicherte und Beihilfe
In der Regel erstatten sowohl private Krankenversicherungen als auch Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis. Im Einzelfall hängt dies von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse. Diese kann Ihnen sicher die notwendigen Informationen zukommen lassen.
Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich im Regelfall leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen, falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden, der Sie in absehbarer Zeit behandeln kann. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an mich oder direkt an Ihre Krankenkasse wenden.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit das Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gruppen
Alle Gruppenangebote sind auf Selbstzahlerbasis und variieren je nach Gruppe, Gruppengröße und Dauer der Gruppentermine. Grundlage ist dabei ebenfalls die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).