Abrechnung
Privat Versicherte und Beihilfe
In der Regel erstatten sowohl private Krankenversicherungen als auch Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis. Im Einzelfall hängt dies von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse. Diese kann Ihnen sicher die notwendigen Informationen zukommen lassen.
Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Durch eine Kassenzulassung in Schwabmünchen übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit das Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).